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Waffenlagerung / Waffenaufbewahrung
Neue Regelung der Aufbewahrung von erlaubnisspflichtigen (EWB) Waffen und Munition gem. §36 WaffG (gültig ab dem 06.07.2017):
Sicherheitsbehältniss / Tresor / Waffenschrank Kategorie | Langwaffen | Kurzwaffen | Munition |
Munitionsschrank | nein | nein | unbegrenzt |
0 (EN1143-1) unter 200kg | unbegrenzt | bis 5 | unbegrenzt |
0 (EN1143-1) über 200kg | unbegrenzt | bis 10 | unbegrenzt |
1 (EN1143-1) | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
1 (EN1143-1) | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
Erlaubnispflichtige Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen. | Erlaubnispflichtige Kurzwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt kürzer als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm unterschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen. | Erlaubnispflichtige Patronenmunition für Feuerwaffen. |
Für Waffenschränke der Kategorie A und B gem. VDMA 24992 welche zuvor im Besitz des Waffenbesitzer waren unterliegen dem Bestandsschutz und behalten ihre Gültigkeit gem. vorheriger Regelung (§36 Waffengesetz).