Import, Vertrieb, Herstellung

Behördenlinks  I   Gesetze zum Thema Waffen  I   Waffenlagerung / Waffenaufbewahrung  I   Erwerbsberechtigungen  I   Wissenswertes

Erwerbsberechtigungen (EWB)

 

 


gültiger / gelöster Jahresjagdschein

Berechtigt zum Erwerb von Langwaffen und Langwaffenmunition. 


Waffenbesitzkarte (WBK) grün

Berechtigt zum Erwerb von Waffen mit Voreintrag (Kurzwaffen bei Jägern und mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition und Selbstladewaffen bei Sportschützen)


Waffenbesitzkarte (WBK) gelb

Berechtigt zum Erwerb und Besitz von Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition oder mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) und der zugehörigen Munition (§ 14 Absatz 4 WaffG)


Waffenbesitzkarte (WBK) rot (Sammler)

Berechtigt zum Erwerb von Waffen des Sammelgebietes


Waffenbesitzkarte (WBK) rot (Sachverständige)

Berechtigt zum Erwerb von Waffen und Munition.


Waffenhandelserlaubnis

Berechtigt zum Erwerb von Waffen und Munition der Nummern gem. Anlage zum Waffen Gesetz, welche in der Handelserlaubnis eingetragen sind.



für Detaillierte Angaben hier die:  

Gesetze zum Thema Waffen