Behördenlinks I Gesetze zum Thema Waffen I Waffenlagerung / Waffenaufbewahrung I Erwerbsberechtigungen I Wissenswertes
Erwerbsberechtigungen (EWB)
gültiger / gelöster Jahresjagdschein | Berechtigt zum Erwerb von Langwaffen und Langwaffenmunition. | |
Waffenbesitzkarte (WBK) grün | Berechtigt zum Erwerb von Waffen mit Voreintrag (Kurzwaffen bei Jägern und mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition und Selbstladewaffen bei Sportschützen) | |
Waffenbesitzkarte (WBK) gelb | Berechtigt zum Erwerb und Besitz von Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition oder mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) und der zugehörigen Munition (§ 14 Absatz 4 WaffG) | |
Waffenbesitzkarte (WBK) rot (Sammler) | Berechtigt zum Erwerb von Waffen des Sammelgebietes | |
Waffenbesitzkarte (WBK) rot (Sachverständige) | Berechtigt zum Erwerb von Waffen und Munition. | |
Waffenhandelserlaubnis | Berechtigt zum Erwerb von Waffen und Munition der Nummern gem. Anlage zum Waffen Gesetz, welche in der Handelserlaubnis eingetragen sind. | |
für Detaillierte Angaben hier die: |